Vogelkundige Behandlung
Du wählst Tierarzt oder Tierklinik frei. Versichert sind medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen im vereinbarten Umfang – einschließlich zugehöriger versicherter Diagnostik und Notdienstgebühr.
Damit du für deinen Vogel da sein kannst, wenn er Hilfe braucht: Sichere dich gegen hohe Kosten versicherter Behandlungen und Operationen ab. Für Papageien, Finken, Hühner und Tauben erklären wir dir Leistungen, freie Tierarztwahl und wichtige Grenzen der Uelzener-Krankenversicherung.
Schutz zusammenstellen ↗Du wählst Tierarzt oder Tierklinik frei. Versichert sind medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen im vereinbarten Umfang – einschließlich zugehöriger versicherter Diagnostik und Notdienstgebühr.
Behandlungen und Operationen am Schnabel, den Kiefern oder Zähnen sind zusammen auf 500 € pro Versicherungsjahr begrenzt. Das schließt Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen ein; Jahreslimit und Selbstbeteiligung gelten.
Für versicherte Heilbehandlungen und Operationen infolge von Legenot gelten sechs Monate Wartezeit. Melde- und anzeigepflichtige Tierseuchen sowie Folgen von Haltungsfehlern sind nach den Bedingungen ausgeschlossen.
Monatliche Rechenbeispiele aus dem Tarifblatt für ein 0 Jahre altes Tier und 250 € Selbstbeteiligung pro Versicherungsjahr. Inklusive 19 % Versicherungssteuer.
| Tierart | 3.000 € Jahreslimit | Unbegrenztes Jahreslimit | Vorsorge zusätzlich |
|---|---|---|---|
| Papageien / Finken | 7,10 € / Monat | 16,90 € / Monat | 5,99 € / Monat |
| Hühner / Tauben | 8,43 € / Monat | 17,90 € / Monat | 4,98 € / Monat |
Dies sind keine persönlichen Angebote. Für andere Altersgruppen, Rassen, Selbstbeteiligungen oder das 5.000-€-Limit wird hier kein Beitrag berechnet. Laufzeit und Zahlweise können den Beitrag beeinflussen. Ab der ersten Hauptfälligkeit gilt eine jährliche Beitragsdynamik von 3 %.
Monatswert ist nicht automatisch Monatszahlung: Bei unterjähriger Zahlung beträgt der Mindestzahlbeitrag 20 € je Fälligkeit und Angebotsanfrage. Die passende Zahlweise wird im Angebot festgelegt.
Bis zu 200 € Erstattung pro Versicherungsjahr, unabhängig vom gewählten Jahreslimit. Für jede Rechnung gelten 25 % Selbstbeteiligung.
Vorsorge kann beispielsweise freiwillige Gesundheitschecks, prophylaktische Blutchecks und Krallenkürzen ergänzen. Es gelten 25 % Selbstbeteiligung je Rechnung und maximal 200 € Erstattung im Versicherungsjahr.
Es gelten die Voraussetzungen in Ziffer 2.4 der Bedingungen.
Wähle Tierart, Jahreslimit und Selbstbeteiligung. Deine Auswahl kannst du anschließend als unverbindliche Anfrage per E-Mail senden.
Das Produkt umfasst Papageien, Finken, Hühner und Tauben. Bei der Anfrage brauchst du die genaue Vogelart, damit sie richtig zugeordnet werden kann. Es gibt kein Höchstaufnahmealter; auch ein älterer Papagei kann deshalb zur Aufnahmeprüfung angemeldet werden.
Medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen wegen Legenot sind eingeschlossen, sobald die besondere Wartezeit von sechs Monaten erfüllt ist. Diese Frist gilt auch für die zugehörige Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen. Bereits vor Abschluss bekannte Erkrankungen sind ausgeschlossen.
Tierärztliche Schnabel- und Kieferbehandlungen sind einschließlich zugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen im gemeinsamen Budget von 500 € pro Versicherungsjahr enthalten. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird berücksichtigt. Ein unbegrenztes allgemeines Jahreslimit erhöht dieses Sonderbudget nicht.
Nein. Folgen melde- und anzeigepflichtiger Tierseuchen sowie von Epidemien und Pandemien sind ausgeschlossen. Auch Folgen von Haltungsfehlern oder nicht artgerechter Pflege werden nicht übernommen. Ein Krankenschutz ersetzt deshalb keine artgerechte Haltung und Seuchenprävention.
Versichert sind medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen einschließlich zugehöriger Diagnostik und Arzneimittel. Dazu gehören beispielsweise Labor, Röntgen und stationäre Versorgung. Du wählst 3.000 €, 5.000 € oder kein festes Gesamtjahreslimit. Für Zähne, Kiefer und Schnabel gelten zusammen höchstens 500 € jährlich.
Du wählst 0 €, 250 € oder 500 € je Versicherungsjahr. Rechenbeispiel: Bei 250 € Eigenanteil und zwei vollständig versicherten Rechnungen über 150 € und 600 € trägst du zuerst 150 € und später noch 100 €. Von der zweiten Rechnung werden 500 € erstattet, sofern genug Leistungsbudget vorhanden ist. Die 250 € fallen nicht bei jeder Rechnung erneut an.
Ab Versicherungsbeginn gelten fünf Tage für Unfälle und 30 Tage allgemein, auch für Vorsorge und Kastrationszuschuss. Sechs Monate gelten etwa für Legenot, Ohrenentzündungen, Tränennasenkanalprobleme und Pododermatitis sowie für zuvor unbekannte Erkrankungen und angeborene Fehlentwicklungen. Bereits vor Abschluss bekannte Erkrankungen sind ausgeschlossen.
Ja. Die Aufnahme ist ab dem ersten Lebenstag ohne Höchstaufnahmealter möglich. Das Alter beeinflusst den Beitrag. Bereits bekannte Erkrankungen und schon angeratene Operationen sind nicht mitversichert; gib sie deshalb bei der Antragstellung vollständig an.
Es gibt dann keine feste Gesamtsumme für die allgemeinen versicherten Behandlungen und Operationen pro Jahr. Die gemeinsame Grenze von 500 € für Zahn-, Kiefer- und Schnabelbehandlungen bleibt bestehen. Ebenso bleiben dein gewählter Eigenanteil und die eigenständigen Budgets für Kastration und optionalen Vorsorgeschutz erhalten.
Die Notdienstgebühr für eine medizinisch notwendige Konsultation gehört zum Leistungsumfang. Die Erstattung ist nicht auf einen bestimmten GOT-Satz begrenzt. Jahreslimit und Selbstbeteiligung gelten dennoch. Nicht enthalten sind beispielsweise Tiertransportkosten sowie Wege-, Reise- und Verweilgeld des Tierarztes.
Dafür kannst du den Vorsorge-Baustein ergänzen. Er bietet zusätzlich bis zu 200 € Erstattung pro Versicherungsjahr bei 25 % Eigenanteil je Rechnung. Beispiel: Von 80 € versicherten Vorsorgekosten werden 60 € erstattet, wenn noch Budget frei ist. Enthalten sind unter anderem Impfungen, Parasitenmittel, Gesundheitschecks, prophylaktische Blutchecks und Krallenkürzen.
Ja, eine Direktabrechnung kann auf deinen Wunsch vereinbart werden. Dafür müssen die behandelnde Praxis zustimmen und eine Abtretungserklärung vorliegen. Kläre dies vor der Abrechnung mit Praxis und Versicherer. Selbstbeteiligung und nicht versicherte Rechnungspositionen zahlst du weiterhin selbst.
Inhaltlich geprüft am 14.09.2026.
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Leistungsgrenzen und Vorsorge kompakt
BKVKl 2025 · gültig ab 01.03.2026
Maßgeblich sind der gewählte Tarif und die Versicherungsbedingungen. Zum persönlichen Angebot gehören die vollständigen aktuellen Vertragsinformationen. Die drei hier bereitgestellten Dateien entsprechen den vorliegenden Originalunterlagen der Uelzener.
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